Schulweg bei schwierigen Wetterverhältnissen

Bitte informieren Sie sich über Änderungen im Schulbusverkehr auf den Seiten der jeweiligen Verkehrsbetriebe.
Wie jedes Jahr im Winter (wenn wir denn mal einen haben) tritt die Frage zum Umgang mit schwierigen Wetterverhältnissen auf.
Die Entscheidung, ob dem eigenen Kind der Schulweg (zu Fuß oder mit dem Bus, wenn er denn fährt) bei angekündigten Wetterlagen zugemutet werden kann, treffen die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten. Dazu heißt es in § 33 Abs. 5 der Übergreifenden Schulordnung:
„Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z. B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.“
